Grenzkontrollen asiatischer Produkte weisen zu hohen Pestizidgehalt nach

Bei den von 2012 bis 2015 von dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der Eidgenössischen Zollverwaltung und den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden gemeinsam durchgeführten Grenzkontrollen wurde ein zu hoher Pestizidgehalt bei einem Drittel bestimmter frischer Gemüse und Gewürze aus Asien festgestellt. Das BLV wird aus diesem Grund jetzt aktiv.

Von 2012 bis 2015 wurden knapp 900 Gemüse- und Gewürzproben aus verschiedenen asiatischen Ländern untersucht. Die Proben betrafen Gemüse und Gewürze, bei welchen die grössten Beanstandungsraten vermutet wurden. 31 % der untersuchten asiatischen Gemüse und Gewürze entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen und mussten beanstandet werden. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst, der auf der BLV-Webseite abgerufen werden kann.

Auf Spurensuche

Die Gründe für die schlechten Resultate der Proben sind unterschiedlich. Einerseits wird die gute Herstellungspraxis in asiatischen Herkunftsländern teilweise nicht eingehalten. So werden zum Beispiel Wirkstoffe verwendet, die in der Schweiz und in Europa nicht mehr zugelassen sind. Andererseits nehmen gewisse Importeure ihre gesetzliche Pflicht zur Selbstkontrolle nicht genügend wahr.



Effektive Mittel

Um künftige Beanstandungen wegen Pestizidrückständen in importierten Gemüse und Gewürzen zu verhindern, hat das BLV nun Massnahmen ergriffen. Importeure, deren Ware wiederholt beanstandet werden musste, haben ihre Waren unmittelbar nach Eintreffen in der Schweiz den kantonalen Behörden zu melden. Die Produkte gelten dann so lange als beschlagnahmt, bis Analysen in kantonalen Laboratorien zeigen, dass sie gesetzeskonform sind. Importeure müssen zudem ihre Selbstkontrolle verstärken. Damit soll langfristig eine einwandfreie Qualität der Ware sichergestellt werden.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Artikelbild: © conejota – Shutterstock.com

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