Nationalrat-Entscheid zur MEI für Gastronomie schädlich

Der Entscheid des Nationalrats zur MEI vom 5. Dezember 2016 schadet dem Wohl der KMU und damit auch den rund 27.000 Schweizer Hotels und Restaurants.

Die Nachbesserungen, die GastroSuisse und hotelleriesuisse fordern, beinhalten ein mehrstufiges Umsetzungsmodell und das Anwenden von Steuerungs-Massnahmen erst bei Überschreiten eines Schwellenwerts aus Arbeits- und Wirtschaftsindikatoren. Vor allem die bürokratische Interviewpflicht führe zur Überlastung der mit 200.000 Mitarbeitenden personalintensiven Branche und verteuere die Rekrutierung.

Für unbürokratische Lösungen

Die Hotels und Restaurants stehen hinter dem Inländervorrang. Inländer zu rekrutieren ist einfacher, schneller und nicht teurer; die im Landesgesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlöhne gelten für alle Mitarbeitenden, auch für die ausländischen.

Notwendigkeit von Mehrstufigkeit

Die gastgewerblichen Verbände fordern, dass die Arbeitskräfte-Zuwanderung durch ein mehrstufiges Modell geregelt werden soll. Wird ein Schwellenwert erreicht, soll eine Stellenmeldepflicht bei den RAV gelten. Greift diese Massnahme nicht, können auf einer zweiten Stufe weitere Massnahmen eingeführt werden.

Obligatorische Vorstellungsgespräche oder eine Begründungspflicht werden jedoch abgelehnt. Gerade in KMU-Betrieben steht oft keine eigene HR-Abteilung zur Verfügung. Weist das RAV qualitativ gute Dossiers zu, wird jeder Arbeitgeber daran interessiert sein, den entsprechenden Bewerber oder die entsprechende Bewerberin zu einem Gespräch einzuladen, die dann auch eine reelle Chance auf eine Anstellung haben.

Der konkrete Mangel muss berücksichtigt werden

In der Branche Gastgewerbe gibt es ganz unterschiedliche Berufe, die auch unterschiedlich nachgefragt werden. Bezüglich der Zuwanderung muss deshalb regional und auf der Ebene von Berufen gehandelt werden. Es ist falsch, ganze Branchen in einen Topf zu werfen.

Denn ein Koch mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis wird in den Bergregionen beispielsweise dringender gesucht als eine ungelernte Housekeeping-Mitarbeiterin in Zürich. Diesen Unterschieden muss Rechnung getragen werden!

Die vorgeschlagene Auslösung von Massnahmen in Abhängigkeit von der Arbeitslosigkeit in einer Branche greift deshalb zu kurz. Es müssen dringend weitere Indikatoren berücksichtigt werden wie die Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, die Dauer der Stellensuche von Arbeitslosen oder die Dauer der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden. Solche Indikatoren sieht bspw. das Modell des AWA Zürich vor.

 

Quelle: GastroSuisse
Artikelbild: © Tomislav Pinter – shutterstock.com (Symbolbild)

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