Die Restaurants sind hart getroffen von der Corona-Krise und die Abstandsregeln, die sie bei der Wiedereröffnung ab 11. Mai einhalten müssen, sind schwer erfüllbar.
Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements kommt den Wirtinnen und Wirten deshalb entgegen und erlaubt ihnen, ihren Aussenbereich vorübergehend zu vergrössern.
Langsam erblickt die Welt das kleine Licht am Ende des Tunnels.
Die Zahl der Corona-Erkrankungen gehen in den meisten Ländern nach Einführung diversen Vorsichtsmassnahmen tendenziell zurück. Eine Frage verbindet heute die gesamte Menschheit: Wie geht es nach der Corona-Krise weiter? Welche Massnahmen werden anhalten und welche werden gelockert?
Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung.
Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.
München. Auch wenn sie in den nächsten Wochen wieder öffnen können, haben Bars und Kneipen ein grosses Problem. Denn: Sie leben von Nähe, Austausch und Geselligkeit.
Die aktuell gültigen sowie diskutierten Hygiene-Vorschriften wie eineinhalb Meter Abstand, den Verzicht auf Bar- und Thekenbetrieb oder der Aufbau eines Ausser-Haus-Verkaufs sind für sie kaum realisierbar.
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 eine bedeutende nächste Etappe der Lockdown-Lockerungen beschlossen. Diese enthält auch erste wichtige Öffnungsschritte für die Restauration. Ab dem 11. Mai soll ein limitierter Betrieb wieder möglich sein.
„Das sind gute Nachrichten; die Branche hat eine Perspektive bekommen“, stellt GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer fest.
Nicht immer muss es ein teurer Restaurantbesuch sein. Der Trend geht dazu, sich das Essen ins Haus liefern zu lassen. Wer auf diesen Zug aufspringen will, gründet einen eigenen Lieferservice. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten. Das Geschäft bringt Vor- und Nachteile mit sich.
Ein eigener Lieferservice kann aus unterschiedlichen Ausgangssituationen heraus gegründet werden. Während einige Gründer quasi bei null einsteigen und sich ein komplettes Geschäftskonzept überlegen müssen, besitzen wieder andere bereits eine Gastwirtschaft, eine Bäckerei oder eine Metzgerei und möchten nun damit beginnen, die Lebensmittel direkt zum Kunden zu liefern. Die Planung des eigenen Lieferservice ist in jedem Fall eine grosse Herausforderung, welche reiflich überlegt und gut durchgeplant werden muss.
Paris, New York, Madrid: Die Metropolen dieser Welt setzen auf Rooftop Bars und Restaurants. Über den Dächern der Städte erstklassige Küche und leckere Drinks zu geniessen, liegt im Trend.
Auch die Schweiz muss sich nicht verstecken. Längst haben Gastronomen und Luxushotels die Zeichen der Zeit erkannt und laden ein, in luftiger Höhe vom Alltag abzuschalten und den Sommer auf eine entspannte wie exklusive Art und Weise zu geniessen. Man muss nicht seine Sachen packen und eine Rundreise durch die Schweiz machen, um die Köstlichkeiten geniessen zu können. Dafür reicht auch eine kulinarische Reise in einer der erstklassige Rooftop-Restaurants der Schweiz, die Kulinarik und Aussicht vereinen.
Gemäss der Verordnung des Bundesrates zur COVID-19-Lage in der Schweiz dürfen Imbiss-Betriebe (Take-aways) weiterhin geöffnet bleiben. Die Luzerner Gastgewerbe und Gewerbepolizei hat nun die Öffnungszeiten verbindlich geregelt.