Doppeltes Weihnachtsgeschenk: UN streicht Cannabis von der Liste der gefährlichen Drogen - EU-Kommission stuft CBD als mögliches Lebensmittel ein

Brüssel / Düsseldorf (ots) – Die Vereinten Nationen (UN) folgen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und erkennen den medizinischen Wert von Cannabis an. Cannabis für medizinische Zwecke wird deshalb von der Liste IV der Konvention von 1961 gestrichen und gehört zukünftig nicht mehr zu den gefährlichen Drogen.

Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Ein wahrhaft historischer Moment für die Menschheit: Die Vereinten Nationen erkennen auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen den medizinischen Wert von Cannabis an. Endlich wird Cannabis offiziell wegen seines medizinischen Nutzens anerkannt und wird daher seinem vollen botanischen Namen „Cannabis sativa L“, lateinisch für Nutzhanf, noch gerechter. Nach dieser historischen Abstimmung bleiben Industriehanf und nicht-medizinisches CBD auch weiterhin vom Geltungsbereich des Einheitsübereinkommens ausgenommen.“

Parallel zur Entscheidung der UN hat die EU-Kommission der EIHA am 02. Dezember 2020 schriftlich bestätigt, das CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft wird:

„Im Lichte […] des jüngsten Urteils des Gerichtshofs […] hat die Kommission ihre vorläufige Bewertung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, da es keine psychotrope Wirkung hat. Demzufolge kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden.“

Daniel Kruse, Präsident des Europäische Verbands für Industriehanf (EIHA), erklärt zu dieser zweiten aktuellen Entwicklung:

„Die Entscheidung der EU-Kommission ist für unsere Industrie wegweisend. Angesichts der Argumente, die unter anderem von der EIHA vorgetragen wurden, und des Urteils des EuGH, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass CBD nicht als Droge betrachtet werden sollte und als Lebensmittel qualifiziert werden kann. Als Präsident der EIHA und Pionier der Hanfindustrie seit nunmehr 26 Jahren danke ich sowohl der UN als auch unserer EU-Kommission aufrichtig für diese großartigen Weihnachtsgeschenke!“

Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Unsere Hoffnungen, nach dem Urteil des EuGH, haben sich erfüllt. Jetzt, da CBD als Lebensmittel eingestuft wird, sind wir mit unseren Novel Food Anträgen des EIHA Konsortiums, CBD als Novel Food zuzulassen, perfekt aufgestellt. Damit werden wir endlich Sicherheitsstandrads und -bewertungen für unsere wachsende Industrie erreichen. Wir begrüßen auch das Votum der Vereinten Nationen, das zu einem modernen und soliden wissenschaftlichen Ansatz in der Diskussion um Cannabis führt.“

Pressekontakt:

EIHA Kommunikation D-A-CH
Daniel Kruse | EIHA-Präsident (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rüdiger Tillmann | EIHA-Sprecher Media Relations D-A-CH
Fon +49 171 3677028 | r.tillmann@jole-newsroom.com

EIHA Communications EUROPE
Victoria Troyano | EIHA Executive Assistant and Communications Officer
Fon +32 471 870659 | victoria.troyano@eiha.org

EIHA Office EUROPE
European Industrial Hemp Association
Rue Montoyer 31 | 1000 BRUSSELS | BELGIUM
www.eiha.org

Original-Content von: European Industrial Hemp Association (EIHA) übermittelt durch news aktuell

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