Alkoholverkauf an Jugendliche nicht rückläufig - Studie zeigt Hintergründe

Trotz Abgabeverbot wird bei Testkäufen in der Schweiz in rund 30 % aller Fälle gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft.

Diese Zahl stagniert(1) seit 2009. Eine soeben erschienene Studie (2) von Sucht Schweiz zeigte, dass es vor allem dort zu illegalen Verkäufen kommt, wo das Verkaufspersonal unter Stress handelt oder wo Betriebe die Abwanderung der Kundschaft zur Konkurrenz befürchten.

Im Jahr 2016 wurden 314 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahren im Spital stationär wegen einer Alkoholvergiftung behandelt(3). Und nach der letzten Schülerbefragung (HBSC)(4) von 2018 betranken sich rund 25 % der 15-Jährigen mindestens einmal im letzten Monat. Über 20 % haben den konsumierten Alkohol mindestens einmal selber gekauft. Dabei dürfte nach dem Gesetz an unter 16-Jährige gar kein Alkohol abgegeben werden, und an unter 18-Jährige nur Bier und Wein.

Das Verkaufs- und Servicepersonal ist unter Druck und braucht Unterstützung Im Rahmen einer qualitativen Studie im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat Sucht Schweiz in allen Sprachregionen 30 vertiefende Interviews mit Angestellten im Verkauf und im Service durchgeführt.

Oft kommt es vor, dass bei grossem Ansturm Kunden ungeduldig werden, hin und wieder sogar das Personal beschimpfen oder gar tätlich angreifen. Es hat sich gezeigt, dass unter den untersuchten Verkaufsorten nur das Personal im Detailhandel systematisch zum Alkoholverkauf an Jugendliche und zum Umgang mit ihnen geschult wurde.

  • Systematische Schulungen oder zumindest standardisierte Instruktionen sollten an allen Verkaufsorten erfolgen, damit die Angestellten die Gesetze kennen und auch in schwierigen Situationen richtig reagieren können. Sie brauchen auch die Unterstützung der Vorgesetzten.

Oft erschwert das Aussehen von jungen Kunden die Schätzung des Alters und lässt die Angestellten zögern, ob sie den Ausweis verlangen sollten.

  • Aus Präventionssicht würden Alterskontrollen erleichtert, wenn junge Personen bis zu einem gewissen Alter beim Erwerb von Alkohol automatisch den Ausweis vorzeigen müssten.

Eine Vereinheitlichung der Altersgrenze auf 18 Jahre für den Kauf jeglichen Alkohols (wie im Tessin und bei gewissen Detailhändlern) würde von den Angestellten begrüsst. Dies sieht auch die Schweizer Bevölkerung so, die in einer repräsentativen Umfrage(5) eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre zu drei Vierteln befürwortete.

Bei Festwirtschaften ist die Situation für das Personal in der Hektik besonders schwierig.

  • Die Abgabe farbiger Armbändel vereinfacht die Kontrollen. Auch in Bars und Pubs kann dies die Lösung sein, falls keine Eingangskontrollen stattfinden.

Gastgewerbe und Shops: Gleich lange Spiesse

Vor allem im Gastgewerbe, aber auch in kleinen Shops haben die Betriebe manchmal Angst vor Einbussen, wenn sie zu strikt kontrollieren und Kunden dann an anderen Orten mit weniger strikten Kontrollen Alkohol kaufen.

  • Testkäufe sollten also ausgeweitet und regelmässig durchgeführt werden. Aus präventiver Sicht entsteht dadurch eine abschreckende Wirkung, gleichzeitig werden die Spiesse für alle Anbieter gleich lang. Sucht Schweiz befürwortet deshalb auch einen Mindestpreis für Alkohol.

Abgabe durch Dritte

Einige Befragte wiesen aber auch darauf hin, dass sie oft machtlos zusehen müssten, wie zum Alkoholkauf berechtigte ältere Personen den Alkohol draussen Jüngeren weitergäben.

  • Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sollte eine Kampagne durchgeführt werden, um die Problematik der Abgabe von Alkohol durch Dritte anzugehen.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

 

Quelle: Sucht Schweiz
Titelbild: william87 – stock.adobe.com

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