Enttäuschung – keine dauerhafter MwSt-Sondersatz für Hotels

hotelleriesuisse – die Dachvereinigung des Schweizer Hotel- und Beherbergungsgewerbes – bedauert die nur befristete Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Branche. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte sich zuvor entschieden, den bestehenden Sondersatz von 3.8 Prozent um weitere vier Jahre zu verlängern.

hotelleriesuisse hatte auf eine dauerhafte Festlegung gehofft. Entsprechendes war mit der parlamentarischen Initiative de Buman gefordert worden. Mit der Entscheidung werde die Planungssicherheit der Betriebe verringert, befürchtet die Vereinigung.

Fehlende Planungssicherheit

Die seit 20 Jahren bestehende provisorische Regelung verhindere eine langfristige Planung in der Beherbergungsbranche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz neu befinden müsse. Die definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3.8 Prozent hätte für die Schweiz konstante und gleiche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb gegenüber den europäischen Nachbarn geschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet.

25 von 28 europäischen Ländern wendeten bereits ein solches System für die Beherbergungsbranche an. Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 bestehe, entstünden auch keine Steuerausfälle. Durch das Nein der ständerätlichen Kommission geht das Thema zurück an die nationalrätliche Kommission, die nun mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnen muss. hotelleriesuisse erwartet vom Parlament, dass es den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsbranche in naher Zukunft endgültig festlegt.

Dauerlösung statt Provisorium

Weiter erklärt die Vereinigung: „Seit 20 Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz von 3.8 Prozent definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbandes (STV), hatte erst im März 2015 eine parlamentarische Initiative dafür eingereicht.“

 

Artikel von: hotelleriesuisse
Artikelbild: © dotshock – shutterstock.com

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