Halb in der Schweiz, halb in Frankreich - das Hôtel Franco-Suisse

Grenzen teilen nicht nur Orte, sondern manchmal auch Privatgrundstücke. Das Hôtel Franco-Suisse liegt gar halb in der Schweiz, halb in Frankreich. Das führt zu vielen bürokratischen Besonderheiten.

Auf den ersten Blick ist das Hotel Franco-Suisse in La Cure eine gewöhnliche Gaststätte in einem verschlafenen Juradorf. Die Wände sind mit Holz getäfelt und dekoriert mit einigen Kuhglocken. Eine Gruppe Velotouristen aus der Deutschschweiz wie auch etliche Einheimische lassen sich als Mittagsmenu „melon au jambon cru“, „pintade aux haricots“ und „tarte aux pommes“ schmecken.

Noch gemütlicher nimmt es der zottelige schwarze Hotel-Hund, der über die Terrasse in die Brasserie getrottet kommt, um unter einem Tisch ein erstes Mittagsschläfchen zu halten. Dass er beim Passieren der Terrasse die EU-Aussengrenze überquert, kümmert ihn nicht.

Eine Grenze zwischen Schlafzimmern und Bädern

Alexandre Peyron von der Besitzerfamilie jedoch ist auf diese Lage sehr stolz: „Heute ist dieses Hotelgebäude weltweit das einzige, das gleichzeitig in zwei Staaten steht.“ Die Grenze geht durch Küche und Esssaal des Hotels, verläuft zwischen Schlafzimmern und Bädern und trennt die Terrasse unsichtbar in zwei Hälften. So hat das Hotel auch zwei Telefonnummern, zwei Adressen sowie zwei Eingänge. Der eine befindet sich im waadtländischen Teil des Dorfes, das Teil der Gemeinde St. Cergue ist. Man kann das Hotel aber auch vom französischen La Cure betreten, das zur Gemeinde Les Rousses im Département Jura gehört.

Am Anfang stand der Streit um das nahe Vallée des Dappes. Einst bernerisch, annektierte es Napoleon I. 1805 für den Bau einer Strasse. Beim Wiener Kongress 1815 wurde das Gebiet der Schweiz zugesprochen, was jahrelange Streitigkeiten mit Frankreich zur Folge hatte. Der Zwist wurde schliesslich 1863 unter anderem mit einer neuen Grenzziehung durch das früher rein französische Dorf La Cure beigelegt. Der damalige Besitzer des heutigen Hotelgrundstücks, ein französischer Schmuggler namens Ponthus, liess noch in den zweieinhalb Monaten zwischen Vertragsabschluss und Inkrafttreten zum Missfallen der Schweizer Behörden schnell ein Haus errichten. Er versprach sich lukrative und nicht unbedingt legale Geschäfte. Ponthus’ Söhne verkauften das Grundstück 1921 an Jules-Jean Arbez, dessen Nachkommen den Betrieb bis heute führen und es als „Arbezie“ scherzhaft zu einem eigenen Land erklärt haben.

Bald wurde das Hotel auch Zeuge geschichtlicher Ereignisse: Max Arbez, Sohn von Jules-Jean, half im Zweiten Weltkrieg Angehörigen der Résistance sowie Jüdinnen und Juden beim Grenzübertritt. 1961 fanden im Hotel die Verhandlungen zur Beendigung des Algerienkriegs statt. Die Abgesandten Frankreichs und Algeriens betraten das Gebäude jeweils von verschiedenen Seiten.

Bei einem Rundgang durch das Gebäude finden sich diverse Kuriositäten. Da ist etwa das nur nach innen geöffnete Fenster. Die Wand befindet sich nämlich genau auf der Grenze, und während die Schweizer Behörden den Fensterbau genehmigten, war Frankreich dagegen. Im Schlafzimmer nebenan finden sich auf Schweizer Boden übereinander eine französische und eine Schweizer Steckdose. Über der Theke der Brasserie hängen die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholausschank sowohl nach schweizerischem wie auch nach französischem Recht.


Alexandre Peyron im Innenraum des Restaurants. Das Bild erinnert an zwei französische Kartenspieler in den 1920er Jahren, die mit ihren französischen Karten auf der Schweizer Seite spielten und vom französischen Zöllner deshalb gebüsst wurden.

Eine Reproduktion von Cézanne „Les Joueurs de cartes“ an der Aussenwand des Hotels

Administrative Komplikationen

Nicht zuletzt stossen hier aber auch zwei Rechtsräume und zwei Verwaltungskulturen aufeinander. Die Schweizer Behörden betrachten das Hotel als schweizerisch, während es für Frankreich französisch ist – es kontrollieren also auch beide Behörden. Auf diese Weise hat Peyron zu den daraus entstehenden Schwierigkeiten viel zu erzählen. Permanent muss er mit den jeweiligen Autoritäten verhandeln, um eine gute Lösung für ein konkretes bau- oder steuerrechtliches Problem zu finden. Die Rechtstradition der Schweiz orientiert sich im Gegensatz zu Frankreich eher an konkreten Fällen. Daher sein Fazit: „Frankreich ist autoritärer als die Basisdemokratie Schweiz. Die Waadtländer Behörden sind zugänglicher und pragmatischer.“ Dafür sind die Lebensmittel in Frankreich günstiger: „Für den Standardpreis eines Waadtländer Weins erhält man einen sehr guten Burgunder…“

Peyron hat bei den Schweizer Autoritäten die Erlaubnis eingeholt, seine Buchhaltung nach französischem Recht führen zu dürfen. Die Fernsehgebühren zahlt er dagegen in die Waadt – in Frankreich müsste er pro Gerät ebenso viel zahlen wie in der Schweiz für die Apparate des gesamten Gebäudes. Der Strom für die Fernseher kommt wiederum aus Frankreich, obwohl der Verteilerkasten an einer französischen Wand genau genommen über Schweizer Territorium hängt. Von der Mehrwertsteuer gehen 70% nach Frankreich, 30% in die Schweiz – egal woher die Zutaten stammen und wo im Restaurant das Gericht konsumiert wird.

 

Quelle: ezv.admin.ch, Yvonne Siemann
Bildquelle: ezv.admin.ch

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-10').gslider({groupid:10,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});