Neues Lebensmittelrecht – Handels-Erleichterung und Verbraucherschutz
Das neue Schweizer Lebensmittelrecht wird die Transparenz für Verbraucher erhöhen, die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Irreführung schützen. Ausserdem vereinfacht es den Handel. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 16. Dezember entschieden, das neue Recht ab 1. Mai 2017 in Kraft zu setzen.
Alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel benötigten bisher eine ausdrückliche Bewilligung, um sie in den Verkehr zu bringen. Künftig dürfen sie auch gekauft und gehandelt werden, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Erleichterung fördert die Innovation: Neue Produkte können schneller auf den Markt kommen und administrative Hürden fallen weg. Zudem gleicht die Schweiz ihre Regelungen an die EU an, was Handelshemmnisse abbaut.
Lebensmittel werden besser gekennzeichnet
Mit dem neuen Lebensmittelrecht werden die Konsumenten besser informiert. Bei vorverpackten Lebensmitteln zum Beispiel werden die Nährwerte angegeben, bei Fleisch und Fisch ist die genaue Herkunft deklariert. Allergiker profitieren im Offenverkauf von einer besseren Angabe der Allergene. Zudem müssen neu auch im Online-Handel alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Eine Zulassungspflicht sorgt bei neuartigen Lebensmitteln wie beispielsweise Proteinextrakten aus Insekten dafür, dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Kosmetika – höhere Sicherheit
Bei Kosmetika werden der Gesundheitsschutz und der Schutz vor Täuschung erhöht. Zudem werden bei Kosmetika und Gebrauchsgegenständen gezielte Rückrufe möglich, weil die einzelnen Produkte besser rückverfolgt werden können – so wie heute schon bei Lebensmitteln.
Vereinfachungen für kleine Unternehmen
Kleine Betriebe bis maximal neun Personen profitieren von Vereinfachungen bei der Selbstkontrolle, was ihren administrativen Aufwand reduziert. Weitere Ausnahmen für das Gewerbe verfolgen die gleiche Absicht. Die Kontrollfrequenzen bei meldepflichtigen oder bewilligungspflichtigen Betrieben werden schweizweit harmonisiert. Die Kontrollbehörden haben die Möglichkeit, in besonders leichten Fällen bei einer Beanstandung auf eine Gebühr zu verzichten. Dies entlastet die Betriebe und erleichtert die Lösungssuche im Dialog.
Balance zwischen Verbraucher- und Wirtschafts-Interessen
Das Parlament hatte das neue Lebensmittelgesetz im Sommer 2014 verabschiedet. Im Anschluss hat der Bund das Verordnungsrecht überarbeitet, dies unter Einbeziehung der Anliegen der betroffenen Kreise. Dabei wurde eine Balance gefunden zwischen den Interessen der Konsumenten und denen der Wirtschaft.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
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