Noch mehr illegale Alkohol-Verkäufe an Jugendliche während der Pandemie

Die Statistik der 6040 gesamtschweizerisch vorgenommenen Testkäufe im Jahr 2020 zeigt, dass in über 29 % der Kaufversuche durch Minderjährige der Alkohol illegal verkauft wurde, was einer Steigerung von rund 9 Prozentpunkten entspricht.

Die Einschätzung des Alters ist durch die Maskenpflicht noch schwieriger geworden und die Konzentration auf die Hygienevorschriften haben den Jugendschutz mancherorts in den Hintergrund gedrängt. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit von technischen Hilfsmitteln für das Verkaufspersonal. Weitere Studien haben ergeben, dass der Jugendschutz im Internetverkauf hingegen praktisch inexistent ist.

Im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und im Rahmen der Umsetzung der Präventionsbestimmungen des Alkoholgesetzes hat die Stiftung Sucht Schweiz die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe 2020 ausgewertet. Neben den Kantonen und Gemeinden stellen auch immer mehr Detailhandelsketten die Ergebnisse ihrer internen Tests zur Verfügung. Testkäufe geben Aufschluss darüber, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

Insgesamt wurde in 29,1 % der Fälle illegal Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft. Dies bedeutet eine Steigerung um 8,8 Prozentpunkte gegenüber 2019.

In nur noch knapp 75 % der Fälle (2019: der 81,7 %) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal eine Alterskontrolle durchgeführt (mit einer mündlichen Frage und/oder per Ausweiskontrolle).

Auch im Jahr 2020 sind Zweiergruppen von Mädchen weniger kontrolliert worden als Zweiergruppen von Buben.

Allein einkaufende Mädchen erhielten auch öfters Alkohol als allein einkaufende Buben.

Die Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen bleiben nach wie vor bestehen: Am Besten schnitten die Tankstellenshops mit 15 % illegalen Verkäufen ab, gefolgt von den Ladenketten/Grossverteilern mit rund 29 % und den Restaurants/Cafés mit 33,5 %. Schlechter schnitten die Festwirtschaften und Bars mit über 40 % Fehlverkäufen ab. Diese Unterschiede widerspiegeln auch die Rangliste der Kontrollhäufigkeit.

Hilfe für das Verkaufspersonal zur Verbesserung des Jugendschutzes

Die Anzahl der illegalen Verkäufe ist sehr hoch. Die Studie von Sucht Schweiz im Auftrag der EZV, die vor zwei Jahren veröffentlicht worden ist, zeigt auf, wo die Probleme liegen, auch ausserhalb der Pandemie: Das Verkaufspersonal ist besonders bei grossem Andrang oder bei Veranstaltungen überfordert. Oft werden die Mitarbeitenden an der Verkaufsfront auch von ungeduldigen Kunden unter Druck gesetzt. Neben flächendeckenden Schulungen, wie in solchen Situationen zu handeln ist, sollten auch technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die sich andernorts bereits bewährt haben:

Scanner Jalk ID-Scan, der die Identitätskarte lesen und dem Verkaufspersonal sogleich angibt, ob die Kundin/der Kunde Alkohol kaufen darf. Angestellte im Verkauf haben in der Studie vom September 2019 mehrfach darauf hingewiesen, dass es eigentlich obligatorisch sein müsste, die ID vorzuweisen. Hilfsmittel wie ein Scanner seien dabei sehr wertvoll. Denn noch immer kommt es trotz Vorweisen der Karte in solchen Situationen nicht selten zu Fehlverkäufen.

Farbige Armbändel an Festwirtschaften, Veranstaltungen oder in Bars, damit für das Verkaufspersonal sofort ersichtlich ist, wer welchen Alkohol kaufen oder nicht kaufen darf.

Verkäufe übers Internet: Jugendschutz praktisch inexistent

Unabhängig von den Testkäufen in Läden und Gastronomie hat eine neue Untersuchungdes Blauen Kreuzes im Auftrag der EZV wiederholt aufgezeigt, dass der Jugendschutz beim Kauf übers Internet praktisch inexistent ist: In 95 % der Fälle wurde Jugendlichen illegal Alkohol verkauft. Seit einer ähnlichen Studie von Sucht Schweiz im Jahr 2015, die zu vergleichbaren Resultaten führte, hat sich kaum etwas verändert. Hier muss dringend gehandelt und der Jugendschutz durchgesetzt werden.

Über die Testkäufe

Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen.

Für diesen Bericht wurden 6’040 im Jahr 2020 in der Schweiz realisierte Testkäufe ausgewertet. Diese wurden von 18 Organisationen – Gemeinden, kantonale Stellen, Unternehmen, Vereinen oder spezialisierten Organisationen – zur Auswertung zur Verfügung gestellt.

 

Quelle: Sucht Schweiz
Bildquelle: Sucht Schweiz

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