Von Sojamilch für Weihnachtsgebäcke, Süssigkeiten für eine Naschkatze und mehr
von belmedia Redaktion Allgemein News
11.12.2023, gesammelt von Roman Dörr, Zollexperte, Zoll Basel Nord
Sojamilch für Weihnachtsgebäcke
„Für das Herstellen von Weihnachtsgebäck möchte ich für den Eigenbedarf ein paar Liter Sojamilch als Milchersatz einführen. Sojamilch ist ja ein rein pflanzliches Produkt. Muss ich sie im Reiseverkehr dennoch als Kuhmilch verzollen?“
Unverzollte Geschenke
„Diese Woche habe ich für meine Familie Weihnachtsgeschenke im Wert von über 1000 Euro in Deutschland eingekauft. Nun habe ich auf meinen Papieren einen Ausfuhrstempel von Deutschland, aber keine Einfuhrbestätigung der Schweiz. Darf ich Ihnen die Unterlagen schicken, damit Sie mit diese auch stempeln? Aufgrund der Schlange vor dem Schweizer Einfuhrschalter hatte ich schlicht keine Lust, mich anzustellen und bin einfach weitergefahren. Kann es sein, dass ich die Geschenke bei Ihnen noch hätte verzollen müssen?“
Süssigkeiten für eine Naschkatze
„Meine neue Freundin ist eine richtige Naschkatze. Darf ich ihr zu Weihnachten in einem deutschen Internetshop so viele Süssigkeiten kaufen wie ich will oder ist die Einfuhr beschränkt?“
Vignettenbenutzung
„Mit meinem Auto werde ich über die Weihnachtsfeiertage eine Fahrt von Genf über Bern, Zürich, St. Gallen nach St. Margrethen zu meiner Schwester unternehmen. Ich habe gelesen, dass Autobahnen in der Schweiz kostenpflichtig sind und nur mit einer Vignette befahren werden dürfen. Kostet die Vignette 40 Franken für die ganze Strecke oder muss ich mehrmals bezahlen?“
Die Redaktion von Forum Z. wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Titelbild: Lichterglanz am Basler Weihnachtsmarkt (Bild: © Roman Dörr BAZG)