Warnung vor unerlaubtem Farbstoff Sudanrot IV in Palmöl

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor Palmöl, in welchem der unerlaubte Farbstoff Sudanrot IV nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, dieses Palmöl nicht zu konsumieren.

Das Amt für Konsumentenschutz und Veterinärwesen Waadt informierte das BLV über das Vorhandensein eines unerlaubten Farbstoffes (Sudanrot IV) in Palmöl der Marke „Zomi“ und „Polifuds“.

Betroffen sind folgende Produkte:

  • „ZOMI“ Palm Oil – Flasche à 1 L. Mindesthaltbarkeitsdatum: 12/2019
  • „ZOMI“ Palm Oil – Flasche à 1 L. Mindesthaltbarkeitsdatum: 02/2018
  • „Polifuds“ Palm Oil – Flasche à 50 cl. Mindesthaltbarkeitsdatum: 02/2018

Weitere Analysen durch das Amt für Konsumentenschutz und Veterinärwesen Waadt zeigten, dass auch das folgende Produkt betroffen ist:

  • „Polifuds“ Palm Oil – Flasche à 50 cl – Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2019



Sudanrot IV ist ein synthetischer Azofarbstoff, welcher nach der oralen Aufnahme im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden kann. Das BLV empfiehlt, das betroffene Palmöl nicht zu konsumieren.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Bildquelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

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