BO Milch - Weichen für eine Nachfolgeregelung zum Schoggigesetz

Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat sich aktuell mit einer brancheneigenen, privatrechtlichen Branchenlösung befasst, die an die Stelle des heutigen Schoggigesetzes treten und ein Sicherheitsnetz für temporären Milchfettüberschuss definieren soll.

Ziel der Lösung ist, dass die Milchbranche den Milchmarkt ab 2019 mit eigenen Massnahmen stabilisiert. Der Vorstand will zu diesem Zweck zwei neue Branchenfonds einführen. Finanziert werden sollen die Fonds durch den Einzug der neuen Milchzulage, welche der Bund den Milchproduzenten ab 2019 auszahlen will.

Zwei Fonds als brancheneigene Lösung

Der Fonds „Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie“ soll 80% der verfügbaren Mittel erhalten. Dem Fonds „Regulierung“ sollen 20% der Mittel zukommen. Der Käsesektor ist von der Nachfolgelösung weder bei der Finanzierung noch bei der Mittelverteilung betroffen.

Das heute bestehende Schoggigesetz hatte bislang für den Schweizer Milchmarkt und die nachgelagerte Nahrungsmittelindustrie grosse Bedeutung. Mit dem System der Verbilligung der verwendeten Milchrohstoffe durch den Bund und zusätzliche Mitteln aus der Branche konnte die Nahrungsmittelindustrie Schweizer Milchrohstoffe verwenden. Betroffen sind davon rund 280 Mio. kg Milch, was rund 8% der gesamten Schweizer Milchproduktion entspricht.

Weil das heutige Schoggigesetz wie eine Exportsubvention wirkt, entspricht das Instrument ab 2020 nicht mehr den WTO-Bestimmungen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, zum 1. Januar 2019 das bestehende Schoggigesetz mit einer neuen allgemeinen Zulage an die Milch- und Getreideproduzenten zu ersetzen. Um auf dem Werkplatz Schweiz keine Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie zu verlieren, hat der Vorstand der BO Milch eine Nachfolgelösung zum Schoggigesetz definiert.

Ziele der Nachfolgelösung

Der Geschäftsleitung der BO Milch wurde der Auftrag erteilt, in den kommenden Monaten die Reglements für beide Fonds zu erarbeiten. Diese Reglements sollen dann im Februar 2017 vom Vorstand und im Frühjahr von der Delegiertenversammlung verabschiedet werden. Die neue Lösung will unter anderem die folgenden Ziele erreichen:

  • Sie will den Marktanteil von Schweizer Milchrohstoff in den exportierten, verarbeiteten Nahrungsmitteln halten, indem sie es der exportierenden Nahrungsmittelindustrie ermöglicht, Schweizer Milchrohstoffe zu konkurrenzfähigen Preisen einzukaufen.
  • Sie fördert die Effizienz und den Wettbewerb, indem sie für neue Produkte ein eigenes Gefäss schafft.
  • Und sie schafft ein teilweises Sicherheitsnetz, indem bei temporärem Milchfettüberschuss Mittel für eine effiziente Entlastung des Milchmarkts zur Verfügung stehen.

Die Eckwerte im Überblick

Das neue System beinhaltet unter anderem die folgenden Eckpfeiler:

  • Die Nachfolgelösung wird über zwei neue Fonds unter der Verwaltung der BO Milch geregelt.
  • Die beiden Fonds werden finanziert, indem auf Stufe industrielle Milchverarbeiter ein Abzug in Rappen pro Kilogramm auf alle nicht verkäste Verkehrsmilch erfolgt. Der Abzug entspricht maximal der Höhe der in Diskussion stehenden neuen Milchzulage des Bundes.
  • Mittelzuweisung: 80 % sind für den Fonds „Rohstoffpreisausgleich für die Nahrungsmittelindustrie“ reserviert, 20 % für den Fonds „Regulierung“.
  • Der Fonds „Rohstoffpreisausgleich Nahrungsmittelindustrie“ ermöglicht es, den Exporteuren von verarbeiteten Lebensmitteln, Schweizer Milchbestandteile zu konkurrenzfähigen Preisen zu erhalten. Damit haben sie einen Anreiz, weiterhin Schweizer Rohstoffe zur Herstellung ihrer Produkte zu verwenden.
  • Die Entschädigung richtet sich im Grundsatz nach der Preisdifferenz von Rohmilch zwischen der Schweiz und Europa.
  • Neue Produkte mit guter Wertschöpfung können auf Antrag ebenfalls von Fondsmitteln profitieren. Diese Unterstützung wird im ersten Jahr auf 5 %, im zweiten auf 7 % und ab dem dritten Jahr auf 9 % der Mittel aus dem Fonds „Rohstoffpreisausgleich für die Nahrungsmittelindustrie“ beschränkt.
  • Der Fonds „Regulierung“ stützt bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25 %.

 

Quelle: Branchenorganisation Milch
Artikelbild: © Kristijan Zontar – shutterstock.com (Symbolbild)

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