1.-August-Weggen - besonderes Gebäck für den Nationalfeiertag
VON belmedia Redaktion Gourmetevents News
Der mit einem Schweizer Fähnchen geschmückte 1.-August-Weggen ist erstmals im Jahr 1959 vom Schweizerischen Bäcker-Konditorenmeister-Verband (SBKV, seit 01.01.2013 Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband, SBC) als besonderes Buttergebäck zum Nationalfeiertag lanciert worden.
In der Schweiz heisst der Nationalfeiertag gemäss dem föderalistischen Charakter des Bundesstaates „Bundesfeier“ oder kurzum „Erster August“. Viele meinen, der Festtag sei so alt wie die Eidgenossenschaft. Viele meinen auch, es sei immer der 1. August gewesen, und zwar der von 1291.
Während Jahrhunderten galt, vor allem in der Innerschweiz, 1307 als überliefertes Gründungsdatum der Eidgenossenschaft mit dem Rütlischwur. Diese Jahrzahl steht auch auf dem Tell-Denkmal in Altdorf. Sogar im Beisein des Bundesrates wurde 1907 in Altdorf „600 Jahre Eidgenossenschaft“ gefeiert. Für andere war es der 1315 in Brunnen abgeschlossene Bund, der die Gründung der Eidgenossenschaft markierte.
Der Brief von 1291 wurde erst im 18. Jahrhundert wiederentdeckt und als „Geburtsurkunde“ der Eidgenossenschaft interpretiert. Bis er dem modernen Feiertag Pate stehen sollte, dauerte es nochmals eine Weile: Erst 1891 fand erstmals eine nationale 1. Augustfeier statt, die man als 600-Jahrfeier in Schwyz durchführte.
Weil dieser Brief von 1291 Anfang August ohne den Tag exakt zu nennen abgefasst wurde, wählte man den 1. August zum Feiertag. Erst ein Aufruf des Bundesrates im Jahre 1899 trug jedoch dazu bei, dass 1. Augustfeiern langsam aber sicher in allen Gemeinden der Schweiz üblich wurden.
Patriotismus und Feuerwerk
In den Anfängen gehörte das Kirchengeläut zu diesem Feiertag, ebenso Darbietungen von Gesangs- und Turnvereinen und selbstverständlich patriotische Reden damals noch mehr als später. Auch Feuerwerke finden wir verhältnismässig früh. So fand das grosse Feuerwerk am Rheinfall bei Schaffhausen bereits 1920 erstmals statt.
Übrigens benötigte das heute längst eingebürgerte Feuer vom 1. August längere Zeit, um überall Fuss zu fassen. Dies lag darin begründet, dass das damals kostbare Brennholz fehlte oder die Leute durch die sommerlichen Feldarbeiten absorbiert waren. Namentlich im Alpenraum trug der Tourismus dazu bei, dass sich das 1. Augustfeuer durchsetzte und mit ihm weitere Elemente des Festes, zu denen auch die Umzüge der Kinder mit ihren Lampions und die bunten Kantonsfahnen sowie das Schweizerkreuz gehören.
Erst 1993 wurde der Erste August durch eine Volksabstimmung zum landesweit arbeitsfreien Festtag, wie das einzelne Kantone schon vorgemacht hatten.
Quelle: Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Artikelbild: Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband