Afrikanische Schweinepest (ASP) auf dem Vormarsch - Vorsichtsmassnahmen

Nachdem neu auch in Belgien Ausbrüche gemeldet wurden, informiert das BLV erneut über die nötigen Vorsichtsmassnahmen, um die Einschleppung der ASP in die Schweiz unter allen Umständen zu verhindern.

Das Informationsmaterial ist auch in weiteren Sprachen verfügbar.

Die Vorsichtsmassnahmen richten sich vornehmlich an Personen, die aus den von der ASP betroffenen Regionen in die Schweiz einreisen (Tierhalterinnen und Tierhalter, Saisonniers, Fernfahrerinnen und Fernfahrer), aber auch an Touristen aus der Schweiz, die von einer Jagdreise zurückkehren:

  • Bringen Sie keinen Reiseproviant (Fleisch- und Wurstwaren) aus den betroffenen Gebieten mit
  • Das Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten
  • Entsorgen Sie generell Speiseabfälle in verschlossenen Müllbehältern
  • Bei Jagden in Ländern mit ASP befolgen Sie strikte Hygienemassnahmen (Reinigung der Jagdkleidung und Jagdgeräte). Verzichten Sie auf Jagdtrophäen


Die Afrikanische Schweinepest betrifft alle Arten von Schweinen, auch Wildschweine. Sie hat sich von Russland her bis nach Tschechien, Litauen, Polen, Lettland und Estland ausgebreitet. Das BLV verfolgt die Entwicklung laufend und informiert die Tierhaltenden und die Tierärzteschaft über die aktuelle Situation. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Die Symptome unterscheiden sich je nach Verlaufsform:

  • Akuter Verlauf: Bei mehreren Tieren hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.
  • Chronischer Verlauf: Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand.

Bei diesen Symptomen muss sofort der Bestandestierarzt benachrichtigt werden, damit ein Seuchenverdacht abgeklärt werden kann!

Ausschlussuntersuchung

Bei unklaren Anzeichen, welche an die Afrikanische Schweinepest erinnern, können Tierärzte nach Rücksprache mit dem Institut für Virologie und Immunologie IVI zur Abklärung Proben für eine Ausschlussuntersuchung untersuchen lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden. Vorgehen siehe auch Vademecum auf der Website des IVI.

Ansteckung und Verbreitung

Der Seuchenerreger, ein Asfivirus, wird durch direkten Tierkontakt übertragen, dabei können auch Wildschweine die Seuche verbreiten. Da das Virus in der Umwelt und in Schweinefleischhaltigen Produkten lange ansteckend bleibt, kann der Erreger zudem auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge verschleppt oder über das Verfüttern erregerhaltiger Fleischabfälle übertragen werden.



Die Seuche ist in Ländern Afrikas sowie in Sardinien schon lange heimisch. Über Georgien hat sie sich auch in Russland ausgebreitet und von Osten her Polen und die Baltischen Staaten erreicht. Die aktuellen Fälle in diesen Ländern betreffen sowohl Wildschweine wie auch Hausschweine.

Um die Einschleppung der Seuche in die Schweiz zu verhindern, hat das BLV die Einfuhr von lebenden Schweinen, Genetikprodukten, Fleisch, Fleischprodukten und tierischen Nebenprodukten von Schweinen aus Tschechien, Polen, Litauen, Estland, Lettland und Sardinien eingeschränkt (siehe die entsprechenden Verordnungen unter „Weitere Informationen“).

Was tun?

  • Es ist verboten, nicht erhitzte Schweinefleischprodukte aus Ländern, in denen die Afrikanische Schweinepest vorkommt, in die Schweiz zu bringen.
  • Speisereste sollen grundsätzlich nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
  • Aufgrund der Entwicklung ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tier-haltenden, Tierärzten, der Jägerschaft und der Wildhut nötig.
  • Bei unklaren Anzeichen, aber ohne dringenden Seuchenverdacht können auch nicht-amtliche Tierärzte nach telefonischer Rücksprache mit dem IVI Proben nehmen, um eine Ausschlussuntersuchung durchführen zu lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.

Es existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden. Wichtige Informationen für Tierhaltende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall sind unter „Weitere Informationen > Im Seuchenfall“) abgelegt. Der Veterinärvollzug findet die Notfalldokumente im Extranet.

 

Quelle (Text + Grafik): BLV
Titelbild: Symbolbild © krumanop – shutterstock.com

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