Der beliebte 1. August-Brunch findet statt

Die Würfel sind gefallen! Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Der beliebte 1. August-Brunch auf dem Bauernhof kann daher unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden.

Für jene Höfe, welche die Vorlagen auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können, bietet der Schweizer Bauernverband eine „Brunch to go“-Alternative an. Das Anmeldeverfahrung wird neu aufgerollt, bereits Angemeldete können ab sofort ihre Teilnahme bestätigen oder annullieren.

Der Corona-Virus hatte die Welt fest im Griff. Doch nun kehrt langsam wieder Normalität ein. Gestern verkündete der Bundesrat an seiner Medienkonferenz weitere Lockerungsmassnahmen. Der 1. August-Brunch kann stattfinden – unter Berücksichtigung der BAG-Vorschriften wie den bereits bekannten Hygienemassnahmen, einer beschränkten Anzahl Gäste mit maximal 300 Personen, Sitzplatzpflicht und Präsenzlisten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) wird dafür in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen.

Nach der schwierigen „Lockdown“-Zeit ist der beliebte und gesellige Anlass auf dem Bauernhof – verbunden mit einem Ausflug in die Natur – eine willkommene Abwechslung für Alt und Jung. Der SBV hofft nun, dass sich möglichst viele bisherige oder sogar neue Gastgeberhöfe entscheiden, auch unter den erschwerten Bedingungen einen Brunch auf die Beine zu stellen.

Besondere Umstände erfordern besondere Massnahmen. Für jene Höfe, welche die Vorlagen des Bundes auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können oder wollen, bietet der SBV eine „Brunch to go“-Alternative an. Gastgeberhöfe offerieren nicht wie üblich ein klassisches Buure-Zmorge, sondern verpacken ihr selbstgemachtes Bauernbrot zusammen mit Milch, Konfitüre, Joghurt und Co. Dieses Brunch-Paket kann auf Bestellung abgeholt oder nach Hause geliefert werden. Ob der „Brunch to go“ dann vielleicht gar als Picknick auf einer gemähten Wiese in Hofnähe genossen werden kann, überlässt der SBV den Betrieben.

Sämtliche Höfe, die sich bereits für die Organisation eines Brunchs angemeldet haben, werden gebeten, ihre Teilnahme bis spätestens am 10. Juni 2020 zu bestätigen und die Anzahl Gäste (falls nötig) anzupassen. Für die klassische Variante erfolgt dies wie gewohnt unter www.bauernportal.ch. Für das alternative „to go“-Angebot steht ein einfaches Einschreibeformular (online und als PDF) unter www.brunch.ch/anbieter bereit. Dieses kann dem SBV auch via info@brunch.ch geschickt werden.

 

Quelle: Schweizer Bauernverband
Titelbild: HETIZIA – shutterstock.com

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