29 Mai 2020

Der beliebte 1. August-Brunch findet statt

Die Würfel sind gefallen! Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Der beliebte 1. August-Brunch auf dem Bauernhof kann daher unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden. Für jene Höfe, welche die Vorlagen auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können, bietet der Schweizer Bauernverband eine „Brunch to go“-Alternative an. Das Anmeldeverfahrung wird neu aufgerollt, bereits Angemeldete können ab sofort ihre Teilnahme bestätigen oder annullieren.

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