GastroSuisse sagt Ja zu einem wirksamen Schutz vor Sozialmissbrauch

GastroSuisse hat die Ja-Parole zur Anpassung des Sozialversicherungsrechts beschlossen. Die Gesetzesänderung ermöglicht eine konsequente Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dagegen lehnt der grösste Arbeitgeberverband der Hotellerie und Gastronomie die Selbstbestimmungs- und die Hornkuh-Initiative ab.

Am 25. November entscheiden die Stimmberechtigten über das Referendum zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. GastroSuisse befürwortet die Änderung, die eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Sozialversicherten schafft. Die Sozialversicherungen sind eine wichtige Stütze der Gesellschaft.

Der missbräuchliche Bezug von Versicherungsleistungen treibt die Kosten in die Höhe und belastet dadurch die Erwerbstätigen als Prämienzahler. Eine wirksame Missbrauchsbekämpfung ist auch im Interesse der ehrlichen Leistungsbezüger. Fehlt diese nämlich, drohen alle Bezüger von Leistungen unter Generalverdacht gestellt zu werden.

Zudem führt der Sozialmissbrauch dazu, dass weniger Geld für die rechtmässigen Leistungsbezügerinnen und -bezüger zur Verfügung steht. Deshalb sind Observationen von Versicherten in begründeten Ausnahmefällen und als letztes Mittel erforderlich und auch verhältnismässig. Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg, ist überzeugt: «Die Vorlage schafft mehr Fairness in der Sozialfürsorge. Seit 2009 hat sich gezeigt, dass die verdeckte Beobachtung ein wirksames Mittel zur Missbrauchsbekämpfung ist. So liessen sich in der Vergangenheit rund 80 Millionen Franken pro Jahr einsparen.»

SBI und Hornkuh-Initiative sind unnötig

Der Verband ist davon überzeugt, dass die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative dem Wirtschaftsstandort Schweiz schadet. Die Initiative gefährdet internationale Abkommen der Schweiz mit wirtschaftsrelevantem Inhalt. Die Schweiz als vernetzte und exportorientierte Volkswirtschaft ist jedoch auf Rechtssicherheit und aussenpolitische Stabilität angewiesen. Ausserdem hat der Bundesrat ein Kernanliegen der Initiative bereits aufgenommen und eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Diese Änderung sieht die Verankerung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigen Charakter vor. Dadurch wird die Mitsprache der Bevölkerung bei völkerrechtlichen Verträgen gestärkt. Ebenfalls lehnt der Verband die Hornkuh-Initiative ab. Eine tierfreundliche Landwirtschaft wird bereits heute gefördert. Der Bund ist verfassungsmässig verpflichtet, besonders tierfreundliche Produktionsformen zu fördern. Die Annahme der Initiative würde die Handlungsmöglichkeiten der Politik einschränken.

 

Quelle: GastroSuisse
Titelbild: patrice6000 – shutterstock.com

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