„Projekt Largo“ auf dem Weg - Gastgewerbe zeigt sich erleichtert

Mit der Verabschiedung des neuen Lebensmittelrechtes durch den Bundesrat wird das revidierte Lebensmittelgesetz am 1. Mai 2017 in Kraft treten – einschliesslich des zugehörigen Verordnungspaketes (Projekt Largo). Danach wird künftig die Herkunft von Fisch deklariert werden müssen. Neu ist auch die Art und Weise, wie über Allergene informieren werden muss.

Nach Einschätzung von GastroSuisse, des Schweizer Dachverbandes für Hotellerie und Restauration, sind die Vorgaben für das Gastgewerbe mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand umzusetzen. Die überwiegend von Kleinbetrieben geprägte Branche sei froh, dass eine Lösung mit Augenmass gefunden wurde. Obwohl das „Projekt Largo“ über 2’000 Seiten Text umfasse, sei ein neuerliches Bürokratiemonster abgewendet worden.

Kun Beipackzettel zum servierten Menü

Das neue Verordnungsrecht hatte unter dem bedeutungsvollen Namen „Projekt Largo“ landesweit zunächst für Schlagzeilen gesorgt. Die ursprünglich sehr umfänglichen Verordnungen hätten kleinere Betriebe vor fast unlösbare Aufgaben gestellt. Den gastgewerblichen Unternehmern drohte, dass sie bei einer servierten Speise alle Nährwerte und die Herkunft sämtlicher Rohstoffe schriftlich hätten deklarieren müssen.

„Die Menükarte wäre zu einem verwirrenden Beipackzettel geworden“, sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier aus Kandersteg. Die neu eingeführte Herkunftsinformation zu Fisch ist in der Branche genauso unbestritten wie ausreichende Informationen, damit Allergiker ihre Wahl treffen können. „Der Gastgeber kann im persönlichen Gespräch mit den Kunden individueller informieren“, ist sich Platzer sicher und zeigt sich erleichtert, dass zum Schluss Augenmass über Bürokratie siegte.

Neue Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis

Die Branchenverbände konkretisieren nun die geänderten Bestimmungen in der bewährten „Leitlinie für die Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe“ (GVG). Die Mitarbeiter in den Küchen und Gasträumen sind beim Vollzug und der Kontrolle des Lebensmittelrechts auf partnerschaftlichen Dialog mit dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und den Kantonschemikern angewiesen. „Ich nehme das BLV hier beim Wort, den Vollzug zu verbessern“, hält Casimir Platzer fest.

 

Quelle: GastroSuisse
Artikelbild: © oranoot – shutterstock.com (Symbolbild)

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