Schweizer Gastronomie darf ab 11. Mai schrittweise und mit Auflagen wieder öffnen
belmedia Redaktion Gastronomie News
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 eine bedeutende nächste Etappe der Lockdown-Lockerungen beschlossen. Diese enthält auch erste wichtige Öffnungsschritte für die Restauration. Ab dem 11. Mai soll ein limitierter Betrieb wieder möglich sein.
„Das sind gute Nachrichten; die Branche hat eine Perspektive bekommen“, stellt GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer fest.
Die Wiedereröffnung lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu, wobei in einer ersten Phase maximal vier Personen pro Tisch erlaubt sind; Ausnahmen gelten für Familien. Zu den weiteren Auflagen gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den Hygiene- und Distanzregeln. Die Konkretisierung des entsprechenden Branchen-Schutzkonzeptes wird nun nach Massgabe des Bundes mit Hochdruck weiter vorangetrieben.
„Die schrittweise Öffnung ist jedoch auch eine Herausforderung, vor allem betriebswirtschaftlich“, präzisiert Casimir Platzer. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat und die Politik auch bei den weiteren Forderungen des Gastgewerbes rasche Fortschritte erzielen:
• Bei der Kurzarbeitsentschädigung etwa sollten die BVG-Beträge des Arbeitgebers übernommen werden.
• Die pauschale Entschädigung für angestellte Unternehmer muss erhöht werden.
• Stossend sind die zum Teil extrem tief ausfallenden EO-Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständigerwerbende bzw. Einzelunternehmende.
• In der streitigen Mietzinsfrage sollte der Bund unbedingt eine klärende Lösung in unserem Sinne erlassen.
• Der Null-%-Zins für die Überbrückungskredite bis CHF 500’000 muss über die gesamte Laufzeit gelten.
„Die Branche wird nach den schnellen und sinnvollen Sofortmassnahmen auch mittel- und langfristige Unterstützungsmassnahmen benötigen“, so Casimir Platzer. „Wir werden uns für ein Konjunkturprogramm stark machen.“ Das Gastgewerbe mit seinen rund 28’500 Betrieben, 264’000 Mitarbeitenden und 8000 Lehrstellen gehört zu den besonders gebeutelten Branchen.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Die Organisation ist heute der grösste Branchenverband mit gegen 20’000 Mitgliederbetrieben (davon rund 2500 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen.
Quelle: GastroSuisse
Titelbild: maxbelchenko – shutterstock.com
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Kommentare: 3
Wenn sie wieder arbeiten fällt die Kurzarbeit weg und ich bezweifele das der Umsatz nur annähernd an dem Vorherigem liegt und letztendlich dazu führt das man das Personal nicht mehr bezahlt werden kann.
Lässt man das Personal nach dem Neustart zuhause, leidet der Kleinbetrieb ebenfalls, da man dem Gast nicht die Aufmerksamkeit geben kann die er bei einem Restaurantbesuch erwartet.
Vielleicht sollte der Bundesrat sich einmal Gedanken machen, die Kurzarbeit auch für Teilzeitkräfte weiterhin gilt, bis eine vergleichbare Normalität stattfindet.
Damit wird jedem Gastronomen und seinem Personal sehr geholfen, und hilft langfristig Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Antworte auf den Kommentar von Bruno