Neues Lebensmittelrecht – Handels-Erleichterung und Verbraucherschutz

Das neue Schweizer Lebensmittelrecht wird die Transparenz für Verbraucher erhöhen, die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Irreführung schützen. Ausserdem vereinfacht es den Handel. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 16. Dezember entschieden, das neue Recht ab 1. Mai 2017 in Kraft zu setzen. Alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel benötigten bisher eine ausdrückliche Bewilligung, um sie in den Verkehr zu bringen. Künftig dürfen sie auch gekauft und gehandelt werden, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Erleichterung fördert die Innovation: Neue Produkte können schneller auf den Markt kommen und administrative Hürden fallen weg. Zudem gleicht die Schweiz ihre Regelungen an die EU an, was Handelshemmnisse abbaut.

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