Zürich ZH: Grosszügigere Regelung für Boulevardgastronomie bleibt
VON belmedia Redaktion Gastronomie News
Der Stadtrat hat die überarbeitete Fassung des „Leitfadens Boulevardgastronomie“ verabschiedet. Sie beinhaltet eine grosszügigere Aussenbestuhlung, wobei konsumfreie Nutzungen weiterhin möglich bleiben und Fussgänger/innen mühelos passieren können.
Gastronomieangebote im öffentlichen Raum tragen zur Attraktivität der Stadt bei. Mit dem „Leitfaden Boulevardgastronomie“ verfügt die Stadt Zürich über eine Wegleitung für die Bewilligung von Aussengastronomie und definiert Grundsätze für deren Anordnung, wie beispielsweise offen zu haltende Durchgangsbreiten für den Fussverkehr sowie Notzufahrten für Schutz und Rettung.
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte der Stadtrat Erleichterungen zur wirtschaftlichen Unterstützung von Gastronomiebetrieben beschlossen. Dazu zählen auch die befristete Ausweitung der Boulevardgastronomieflächen und die erhöhte Anzahl von Aussensitzplätzen. Mit der Petition „Mehr Wow für Zürich“ forderten Gastronomieverbände die Erleichterungen langfristig beizubehalten, worauf der Stadtrat die Überarbeitung des Leitfadens Boulevardgastronomie in Auftrag gab.
Viele Ansprüche an den öffentlichen Grund
Mit den neuen Regelungen werden die Anliegen der Petition weitgehend erfüllt. Gleichzeitig bleiben die Wohnqualität sowie die öffentlichen Interessen und die Bedürfnisse der Allgemeinheit gewahrt. Dies sind etwa der nichtkommerzielle Aufenthalt auf Plätzen, das sichere und attraktive Vorankommen zu Fuss und mit Behinderung sowie ausreichend Platz für Veloinfrastruktur.
Grosszügigere Gastro-Aussenbestuhlung
Der Leitfaden enthält folgende wesentliche Änderungen:
– Die Anzahl der Aussenplätze darf die Anzahl der Sitzplätze im Innenbereich neu überschreiten.
– Eine situative Ausweitung der Nutzfläche vor der Nachbarsfassade oder in Begegnungszonen ist neu möglich.
– Der Mindestabstand zu Bäumen wird reduziert.
– Auf Plätzen dürfen Gastronomiebetriebe die Fläche nutzen, solange wesentliche Teile der Öffentlichkeit weiterhin zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
– Die Sommersaison wird vom 1. März bis zum 2. November verlängert.
– Grosse Pflanztröge sind erlaubt.
Gastrobetriebe, die ihre Aussenflächen oder -plätze auf die Sommersaison 2023 erweitern wollen, müssen aufgrund der Verfahrensdauer raschmöglichst ein entsprechendes Baugesuch samt Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes einreichen.
Detaillierte Angaben (Leitfaden, Bewilligungsinstanzen) finden sich unter www.stadt‑zuerich.ch/boulevardgastronomie.
Quelle: Stadt Zürich
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