Keine Lust auf Insekten im Essen? Ein praktischer Leitfaden für den Einkauf

Insekten gelten als alternative Proteinquelle und stehen in vielen Teilen der Welt auf dem Speiseplan. Doch der Verzehr von Mehlkäfern, Wanderheuschrecken und Co. ist nicht jedermanns Sache und löst Argwohn und Ekel aus.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Insekten die EU als Lebensmittel zugelassen hat und wie Sie erkennen, ob Insekten in bestimmten Produkten enthalten sind.

Welche Insekten sind in der EU als Lebensmittel zugelassen?

Hersteller, die ein Insekt als Lebensmittel auf den Markt bringen möchten, benötigen eine Zulassung der EU. Die Europäische Union entscheidet nach sorgfältiger Prüfung, ob diese Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Vier Insekten dürfen aktuell auf dem europäischen Markt verwendet werden:

  • Gelber Mehlwurm
  • Europäische Wanderheuschrecke
  • Hausgrille, Heimchen
  • Larve das Getreideschimmelkäfers, auch als Buffalowurm bezeichnet

Den rechtlichen Vorgaben nach dürfen die Insekten gefroren, getrocknet oder in Pulverform verwendet werden.


Insekten können in gemahlener Form in Lebensmitteln vorkommen. (Bild: nicemyphoto -shutterstock.com)

Wie erkenne ich, ob Insekten in Lebensmitteln enthalten sind?

Essbare Insekten müssen laut Europäischer Kommission in den Zutatenlisten mit ihrem wissenschaftlichen und dem deutschen Namen verzeichnet werden. Zudem ist ein Hinweis darauf, in welcher Form die Insektenteile beigemischt wurden, verpflichtend. Die Produkte dürfen nicht als vegan oder vegetarisch gekennzeichnet werden.

Wenn Sie Produkte mit Insekten meiden möchten, sollten Sie beim Einkauf auf folgende Angaben achten:

  • Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
  • Hausgrille (Acheta domesticus)
  • Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus)

Damit Sie die Angaben beim nächsten Einkauf direkt griffbereit haben, laden Sie hier eine Liste mit Insektenbezeichnungen und Herstellern herunter.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA bewertet den Verzehr von Insekten als gesundheitlich unbedenklich. Dennoch sind die Hersteller verpflichtet, einen Hinweis auf Insekten auf der Verpackung anzubringen, da es zu Reaktionen bei Allergien gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben kommen kann. Achten Sie also in der Nähe der Zutatenliste auf einen entsprechenden Hinweis.

Zudem darf nicht jeder Hersteller die Insekten verarbeiten. Nur Firmen, die einen Antrag gestellt haben, sind berechtigt Mehlwürmer, Hausgrillen und Co. in ihren Produkten verwenden. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind aktuell folgende Hersteller zugelassen:

  • SAS EAP Group: Mehlkäfer
  • Fair Insects BV: Wanderheuschrecke und Hausgrille
  • Cricket One Co.Ltd.: entfettetes Pulver Hausgrille
  • Ynsect NL BV: Getreideschimmelkäfer/Buffalowurm

Ein Blick auf die Herstellerangabe verrät Ihnen also, ob das entsprechende Produkt Insekten enthalten könnte.


Wanderheuschrecken dürfen innerhalb der EU nur gemahlen verarbeitet werden. (Bild: Charoen Krung Photography -shutterstock.com)

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Welche Lebensmittel können Insekten enthalten?

Die folgende Liste zeigt Ihnen, bei welchen Produkten Sie achtsam sein sollten:

  • Mehlkäfer: Die Larve des Mehlkäfers, auch als gelber Mehlwurm bezeichnet darf komplett oder gemahlen als Lebensmittel in den Handel gelangen. Zudem dürfen bis zu 10 Prozent des Pulvers in Nudeln, Keksen oder auch Proteinprodukten verwendet werden.
  • Europäische Wanderheuschrecke: Die Locusta migratoria darf ohne Flügel und Beine getrocknet oder gefroren oder insgesamt im gemahlenen Zustand verwendet werden. Die Wanderheuschrecke kann nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem in Kartoffelprodukten, Nudeln, Back- oder Wurstwaren oder auch Schokoladenerzeugnissen und Suppen sowie Salaten vorkommen.
  • Hausgrille: Das Heimchen wird gefroren und gemahlen als Pulver oder im Ganzen verwendet. Das Insekt ist unter anderem in Brot und Backwaren, Schokolade oder Fleischzubereitungen enthalten.
  • Buffalowurm: Den Getreideschimmelkäfer gibt es gemahlen und getrocknet oder als Paste in Lebensmitteln wir Brot und Brötchen, Getreideriegeln, Nudeln oder Porridge. Möglich ist die Verarbeitung auch in Chips oder Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Titelbild: Robert Lessmann – shutterstock.com

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Mehr zu Andrea Hauser

Aus meinem langjährigen Hobby, dem Schreiben, ist im Jahr 2010 ein echter Job geworden - seitdem arbeite ich als selbständige Texterin. Davor war ich als gelernte Bankkauffrau im klassischen Kreditgeschäft einer Hypothekenbank tätig. Immobilien und Baufinanzierungen sowie Versicherungen zählen daher zu meinen Steckenpferden. Ich entdecke aber auch gern neue Themen abseits dieser „trockenen Materie“ und arbeite mich gern in neue Gebiete ein.

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