Vor unerlaubtem Farbstoff Sudanrot IV in Palmöl wird gewarnt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor Palmöl, in welchem der unerlaubte Farbstoff Sudanrot IV nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, dieses Palmöl nicht zu konsumieren.

Das Amt für Verbraucherschutz Waadt informierte das BLV über das Vorhandensein eines unerlaubten Farbstoffes (Sudanrot IV) in Palmöl der Marke „La Guinéenne“. Die Produkte wurden aus dem Verkauf genommen.

Betroffen ist folgendes Produkt:

• Palmöl La Guinéenne „Saveurs de Boké“ – Flasche à 1 L und 0.5 L
• Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2024
• Verkauft in verschiedenen Verkaufsstellen in der Schweiz

Sudanrot IV ist ein synthetischer Azofarbstoff, welcher nach der oralen Aufnahme im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden kann. Das BLV empfiehlt, das betroffene Palmöl nicht zu konsumieren.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Titelbild: mStudioVector – shutterstock.com

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