Arbeitsschutz in der Gastronomie: Wissen, was gefährlich ist

Die Gastronomie ist eine Branche, die mit einem hohen Sicherheitsrisiko einhergeht.

Gleichwohl sind Übertretungen der Arbeitsschutzgesetze und der Arbeitszeitgesetze an der Tagesordnung. Die Europäische Richtlinie für Arbeitszeiten sieht eine Maximalzeit von 48 Stunden pro Woche vor. Da die Gastronomie aber von den Gästen abhängig ist, ist davon auszugehen, dass diese Zeiten wohl kaum eingehalten werden.

Zu viel Arbeit, zu wenige Pausen

Egal, ob in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland: Umfragen zeigen immer wieder, dass die Arbeitszeiten der Angestellten im Gastronomiebereich deutlich länger als eigentlich erlaubt sind.

Ein Grund ist der Ansturm der Gäste in der Hauptsaison, der nicht nachlässt, nur weil die Angestellten gerade Feierabend haben oder ein pünktlicher Schichtwechsel vorgenommen werden soll. Zum anderen ist es die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, der einen Angestellten noch eine weitere Überstunde ableisten lässt.

Gleichzeitig werden Pausen gestrichen oder gekürzt, weil der Gästeandrang ansonsten nicht zu bewältigen ist. In Regionen, die nur eine Hauptsaison kennen, mögen sich Mehrarbeiten wieder ausgleichen lassen. In anderen Regionen, in denen sowohl im Sommer als auch im Winter Saison ist und in denen die Gäste auch in der Nebensaison vor der Tür stehen – wenn auch weniger zahlreich -, ist es für die Angestellten schwer, die Überstunden einfach abzubummeln.

Doch nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsschutz wird oft ausser Acht gelassen. Was sieht dieser aber für die Gastronomie vor?



Arbeitsschutz in der Gastronomie: Bekleidung soll vor Unfällen schützen

Die Arbeitskraft soll geschützt werden, was in Form der Unfallverhütung und der Verhinderung berufsbedingter Erkrankungen vorgenommen wird.

Das bedeutet, dass sich jeder gastronomische Betrieb an die Vorgaben zum Arbeitsschutz halten und diese auch mit den Mitarbeitern besprechen muss. Schulung der Mitarbeiter und Prävention sind zwei wichtige Aspekte im Bereich des Arbeitsschutzes, wenngleich dieser in der beruflichen Praxis immer noch ein Schattendasein führt. Dabei sind es oft schon kleine Massnahmen, die dazu beitragen, dass der Arbeitsplatz sicherer wird!

Gerade in der Küche treten vielfältige Verletzungen auf: Schnitt- und Brandverletzungen, Knochenbrüche und Kopfverletzungen scheinen in diesem Bereich an der Tagesordnung zu sein. Dabei sind es schon einfache Dinge wie Schnittschutzhandschuhe, spezielle Schuhe für die Küchenarbeit oder die Beachtung von Kopfhöhen beim Anbringen von Schränken und Regalen in grösserer Höhe, die die Arbeit in der Gastronomie sicherer werden lassen.

Der Arbeitsschutz darf sich aber nicht nur auf die Küche selbst beziehen, sondern auch auf die Arbeit der Bedienung, auf ihre Wege und zu nutzenden Räumlichkeiten. Selbst der Gastraum muss daher unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.


Gerade bei der Küchenarbeit gibt es Gefahren. (Bild: Volodymyr Goinyk – shutterstock.com)

Zuerst steht die Gefährdungsbeurteilung

Ehe ein Unternehmer Arbeitsschutzmassnahmen für seinen Betrieb festlegen kann, muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen bzw. durchführen lassen. Am Ende kommt dabei heraus, welche Gefährdungen im Einzelnen vorliegen und es lassen sich dagegen Massnahmen einleiten.

Der Gefährdungsbeurteilung sollte daher ein zentraler Stellenwert eingeräumt werden! Nähere Hinweise kann dazu auch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS geben, die mit verschiedenen Fachorganen für Arbeitssicherheit zusammenarbeitet.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zeigen sich auch die besonders gefährlichen Bereiche im Unternehmen, die teilweise nicht einmal auf den ersten Blick erkennbar gewesen wären. Darauf aufbauend werden Betriebsanweisungen verfasst.

Diese enthalten:

  • die Benennung des gefährlichen Bereichs
  • die Zielgruppe
  • die vorhandenen Gefahren für Menschen und Umwelt
  • mögliche Schutzmassnahmen
  • Verhaltensregeln
  • Verhalten im Ernstfall
  • Massnahmen zur Ersten Hilfe

Solche Betriebsanweisungen werden regelmässig überprüft und auf Aktualität hin durchgesehen. Ausserdem müssen sie mit den Mitarbeitern besprochen werden und an geeigneter, zentraler Stelle im Unternehmen aushängen.

Fazit zum Arbeitsschutz in der Gastronomie

Die Gastronomie ist aus Arbeitsschutzsicht ein gefährlicher Bereich, wobei diese Erkenntnis in der Praxis oft zu kurz kommt. Nach einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung müssen Betriebsanweisungen aufgestellt und schriftlich festgehalten sowie den Mitarbeitern kundgetan werden. Zudem muss der Arbeitgeber geeignete Schutzkleidung stellen, um die Angestellten vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

 

Titelbild: SnvvSnvvSnvv – shutterstock.com

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